OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 20.04.2023
4 LA 49/20
Normen:
GlüStV a.F. § 4 Abs. 4; GlüStV a.F. § 9 Abs. 1 S. 2 und S. 3 Nr. 3;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 20.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 12 A 183/18

Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Casinospielen als öffentliches Glücksspiel im Internet; Binnenkohärenz des Internetverbots

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.04.2023 - Aktenzeichen 4 LA 49/20

DRsp Nr. 2023/5718

Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Casinospielen als öffentliches Glücksspiel im Internet; Binnenkohärenz des Internetverbots

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer - vom 20. Februar 2020 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

GlüStV a.F. § 4 Abs. 4; GlüStV a.F. § 9 Abs. 1 S. 2 und S. 3 Nr. 3;

Gründe

I.

Der Klägerin ist eine juristische Person privaten Rechts mit Sitz auf Malta. Sie verfügt dort nach ihrem eigenen Vortrag über eine Lizenz, Online-Spiele-Services anzubieten und zu betreiben, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Casino, Poker und Sportwetten. Unter der Domain www.netbet.de bot sie entsprechende Online-Spiele an.