Zur Zulässigkeit von Klauseln beim Pauschalvertrag ist vorab auf die bereits im Teil 3/3.5 behandelten AGB-Klauseln zum Einheitspreisvertrag zu verweisen, soweit diese beim Pauschalvertrag eine Rolle spielen und die Eigenart des Pauschalvertrags nicht eine andere Betrachtung verlangt.
Das
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein Teil der nachstehend genannten Klauseln noch anhand der Bestimmungen des bis zum 31.12.2001 gültigen
Auch bei den AGB-Klauseln zum Pauschalvertrag muss unterschieden werden, ob es sich um einen Detail- oder Globalpauschalvertrag handelt.
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