OLG Köln - Urteil vom 20.10.2023
6 U 20/21
Normen:
UWG § 4 Nr. 3 Buchst. a); ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 12.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 310 201/19
LG Köln, vom 20.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 84 O 252/19

Aktivlegitimation bezüglich Geltendmachung WettbewerbsverstoßHerkunftstäuschung bezüglich in Verkehr gebrachtes ProduktAnsprüche aufgrund Vertrieb eines nachgeahmten ErzeugnissesNachahmung Kerrygold durch Dairygold

OLG Köln, Urteil vom 20.10.2023 - Aktenzeichen 6 U 20/21

DRsp Nr. 2023/15683

Aktivlegitimation bezüglich Geltendmachung Wettbewerbsverstoß Herkunftstäuschung bezüglich in Verkehr gebrachtes Produkt Ansprüche aufgrund Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses Nachahmung "Kerrygold" durch "Dairygold"

Bezüglich der Frage, ob ein Nachahmungsprodukt vorliegt, ist auf den Gesamteindruck beim Verbraucher bei bestimmungsgemäßer Nutzung von Original und Nachahmung abzustellen. Hierbei kommt es auch auf die Erinnerung des Verbrauchers an, da beide Produkte zumeist nicht gleichzeitig vorhanden sind und vom Verbraucher verglichen werden können. Auch wenn die Verpackungen nicht in wesentlichen Teilen identisch sind, kann insoweit eine Herkunftstäuschung vorliegen, da der Verbraucher sich maßgeblich an die Produkt- oder Herstellerbezeichnung erinnert.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (84 O 252/19) vom 20.01.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens, die Kosten der Revision und die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde werden der Beklagten auferlegt.