VG Hamburg, vom 07.12.1977 - Vorinstanzaktenzeichen III 1238/76
OVG Hamburg, vom 29.03.1979 - Vorinstanzaktenzeichen II 10/78
Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung rechtswidriger Beitragsbescheide
BVerwG, Urteil vom 18.09.1981 - Aktenzeichen 8 C 21.81
DRsp Nr. 2009/19465
Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung rechtswidriger Beitragsbescheide
1. Eine anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG kann auch in einem Anspruch der Gemeinde gegen einen Dritten bestehen.2. Die Erhebung eines Erschließungsbeitrags setzt eine nach § 125 Abs. 1 Satz 1 BBauG und § 125 Abs. 2 BBauG rechtmäßige Herstellung der Erschließungsanlage voraus.3. Ein vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) - Beschleunigungsgesetz - erlassener, BBauG § 125 Abs. 1 S 1 und BBauG § 125 Abs. 2 rechtswidriger Erschließungsbeitragsbescheid ist mit dem Inkrafttreten des Beschleunigungsgesetzes rechtmäßig geworden, wenn die Erschließungsanlage den Voraussetzungen des durch das Gesetz eingefügten § 125 Abs. 1a BBauG entspricht.