OLG Düsseldorf - Beschluss vom 18.12.2018
3 Wx 89/18
Normen:
GBO § 18 Abs. 1; GBO § 29; WEG § 12 Abs. 1; BeurkG § 44a Abs. 2; BGB § 133; BGB § 157;
Fundstellen:
DNotZ 2019, 661
NotBZ 2019, 303

Anforderungen an den Nachweis der Verwalterzustimmung gegenüber dem Grundbuchamt

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2018 - Aktenzeichen 3 Wx 89/18

DRsp Nr. 2019/3603

Anforderungen an den Nachweis der Verwalterzustimmung gegenüber dem Grundbuchamt

Zum grundbuchlichen Nachweis der in einem notariellen Kaufvertrag über Wohnungseigentum vereinbarten Verwaltergenehmigung für die Veräußerung des Sondereigentums in Ansehung nachträglicher „Ergänzungen“ durch den Beglaubigungsnotar bzw. einen Notariatsverwalter sowie zur Auslegung der in der Form des § 29 GBO eingereichten Eintragungsunterlagen (hier im Sinne einer ordnungsgemäßen Zustimmung des WEG -Verwalters zur Veräußerung).

Den Anforderungen an die Verwalterzustimmung als Voraussetzung einer Rechtsänderung an Wohnungseigentum ist genügt, wenn dem Grundbuchamt die Bestellung einer GmbH zum Verwalter der Nachweis über die Vertretung der GmbH durch einen namentlich benannten Geschäftsführer und dessen Zustimmung vorliegen.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 wird die angefochtene Zwischenverfügung aufgehoben.

Normenkette:

GBO § 18 Abs. 1; GBO § 29; WEG § 12 Abs. 1; BeurkG § 44a Abs. 2; BGB § 133; BGB § 157;

Gründe

I.