BGH - Urteil vom 05.03.1981
III ZR 48/80
Normen:
BauGB § 58 ;
Fundstellen:
BauR 1981, 348
DRsp V(527)250e-f
MDR 1981, 825
NJW 1981, 2060

Anforderungen an die Ausübung des Ermessens durch die Umlegungsstelle

BGH, Urteil vom 05.03.1981 - Aktenzeichen III ZR 48/80

DRsp Nr. 1996/14418

Anforderungen an die Ausübung des Ermessens durch die Umlegungsstelle

Die Umlegungsstelle muß ihr Ermessen grundsätzlich dahin ausüben, daß nach Möglichkeit ein Grundstück in gleicher oder gleichwertiger Lage zuzuteilen ist. Der Wert der zuzuteilenden Flächen wird durch die Nutzung des bisherigen Baubestandes mitbestimmt. Bestehenden Betrieben sollen auch Erweiterungsflächen zugeteilt werden.

Normenkette:

BauGB § 58 ;
Fundstellen
BauR 1981, 348
DRsp V(527)250e-f
MDR 1981, 825
NJW 1981, 2060