Anforderungen an die Begründung eines Bebauungsplans
BGH, vom 11.06.1981 - Aktenzeichen III ZR 14/80
DRsp Nr. 1996/14385
Anforderungen an die Begründung eines Bebauungsplans
§ 155 b Abs. 1 Nr. 3 (jetzt § 214 Abs. 1 Nr. 2) kommt nicht zum Zuge, wenn die Begründung völlig fehlt oder sich in einer Beschreibung des Planinhalts erschöpft. Die Begründung fehlt aber nicht, wenn sie zu einzelnen Punkten vorhanden ist, zu anderen nicht.