In dem Rechtsstreit ... weist der Senat darauf hin, dass er beabsichtigt, auf der Grundlage von § 522 Abs. 2 ZPO die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hanau - 7. Zivilkammer - vom 01.12.2011 zurückzuweisen.
I. Der Kläger begehrt von der Beklagten im Rahmen eines Werkvertrages Vorschuss für die Kosten einer Mängelbeseitigung nach §§ 637 Abs. 3 BGB i. V. m. 13 Abs.
Das Landgericht hat die Klage im Hinblick auf die von der Beklagten erhobene Einrede der Verjährung abgewiesen.
Zur Begründung hat es ausgeführt:
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