Anforderungen an die Führung des Rechtsstreits zur Erhaltung der Unterbrechungswirkung der Klageerhebung
BGH, Urteil vom 07.12.1978 - Aktenzeichen VII ZR 278/77
DRsp Nr. 1996/14595
Anforderungen an die Führung des Rechtsstreits zur Erhaltung der Unterbrechungswirkung der Klageerhebung
Keine zum Ende der Verjährungsunterbrechung führende grundlose Untätigkeit der Parteien liegt vor, wenn sie den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens gegen ein Teilurteil abwarten, ehe sie den in der ersten Instanz gebliebenen Prozeßteil weiterbetreiben.