Der Antrag wird abgelehnt.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert wird auf 2.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Besitzeinweisungsbeschlusses des Landratsamts L. vom 21. Februar 2019 (dem Antragsteller zugestellt am 26.2.2019), mit dem die Beigeladene zu 1 in den Besitz von Teilflächen der im Eigentum des Antragstellers stehenden Grundstücke FlNr. 1282 und 1282/1 der Gemarkung E. eingewiesen wurde, um das mit Bescheid vom 22. September 2010 (ergänzt durch Bescheide vom 11.3. und 2.7.2013) planfestgestellte Hochwasserrückhaltebecken L. zu bauen.
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