VGH Bayern - Beschluss vom 20.12.2019
8 AS 19.40039
Normen:
VwGO § 67 Abs. 4 S. 1; VwGO § 80a Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1;

Anforderungen an die sofortige Vollziehbarkeit eines Besitzeinweisungsbeschlusses; Unzulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Auswirkungen der fehlenden Postulationsfähigkeit des Antragstellers

VGH Bayern, Beschluss vom 20.12.2019 - Aktenzeichen 8 AS 19.40039

DRsp Nr. 2020/2435

Anforderungen an die sofortige Vollziehbarkeit eines Besitzeinweisungsbeschlusses; Unzulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Auswirkungen der fehlenden Postulationsfähigkeit des Antragstellers

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert wird auf 2.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 67 Abs. 4 S. 1; VwGO § 80a Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Besitzeinweisungsbeschlusses des Landratsamts L. vom 21. Februar 2019 (dem Antragsteller zugestellt am 26.2.2019), mit dem die Beigeladene zu 1 in den Besitz von Teilflächen der im Eigentum des Antragstellers stehenden Grundstücke FlNr. 1282 und 1282/1 der Gemarkung E. eingewiesen wurde, um das mit Bescheid vom 22. September 2010 (ergänzt durch Bescheide vom 11.3. und 2.7.2013) planfestgestellte Hochwasserrückhaltebecken L. zu bauen.