Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2024 werden als unzulässig verworfen.
Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in diesem Beschluss werden zurückgewiesen.
Das Bundeskartellamt und die Beigeladene tragen die Kosten des Rechtsbeschwerde- und des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, die auch die notwendigen Auslagen der Antragstellerin umfassen.
Der Wert des Rechtsbeschwerde- und des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens wird auf 30 Mio. € festgesetzt
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