Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24.01.2019, Az. 3 HK
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1. genannte Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils und des Berufungsurteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110?% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110?% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
IV.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 50.000,00 € festgesetzt.
A.
I.
I. II. 1. 2. 3. 4. III. 1. 2.
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