HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure )
Anlage 9
(zu § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 2, § 26 Absatz 2, § 27 Absatz 2)Besondere Leistungen zur FlächenplanungFür die Leistungsbilder der Flächenplanung können insbesondere folgende Besondere Leistungen vereinbart werden: 1. Rahmensetzende Pläne und Konzepte: a) Leitbilderb) Entwicklungskonzeptec) Masterpläned) Rahmenpläne2. Städtebaulicher Entwurf: a) Grundlagenermittlungb) Vorentwurfc) EntwurfDer Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 der HOAI dienen und Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes sein.3. Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung: a) Durchführen von Planungsauditsb) Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehördenc) Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänend) Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungene) Koordinieren von Planungsbeteiligtenf) Moderation von Planungsverfahreng) Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritterh) Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten, Vergabevorschläge)i) Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritterj) Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten
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