HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure )
Anlage 3
(zu § 19 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild BebauungsplanDas Leistungsbild Bebauungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 1. Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen a) Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterialsb) Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhaltec) Ortsbesichtigungend) Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendige) Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträgef) Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planungg) Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchsh) Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planungi) Berücksichtigen von Fachplanungenj) Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planungk) Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sindl) Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden
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