HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure )
Anlage 4
(zu § 23 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild LandschaftsplanDas Leistungsbild Landschaftsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 1. Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs a) Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagenb) Ortsbesichtigungenc) Abgrenzen des Planungsgebietsd) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagene) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungenf) Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge2. Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen a) Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Datenb) Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflegec) Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastungd) Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschafte) Feststellen von Nutzungs- und Zielkonfliktenf) Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung3. Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
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