HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure )
Anlage 5
(zu § 24 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild GrünordnungsplanDas Leistungsbild Grünordnungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 1. Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs a) Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagenb) Ortsbesichtigungenc) Abgrenzen des Planungsgebietsd) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagene) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungenf) Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge2. Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen a) Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Datenb) Bewerten der Landschaft nach den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorgec) Zusammenfassendes Darstellen der Bestandsaufnahme und Bewertung in Text und Karte3. Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung a) Lösen der Planungsaufgabe und Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karteb) Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungenc) Darlegen von Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
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