HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure )
Anlage 7
(zu § 26 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer BegleitplanDas Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 1. Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs a) Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagenb) Ortsbesichtigungenc) Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionend) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagene) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungenf) Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge2. Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen a) Bestandsaufnahme:Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des rechtlichen Schutzstatus und fachplanerischer Festsetzungen und Ziele für die Naturgüter auf Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungenb) Bestandsbewertung: aa) Bewerten der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflegebb) Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung)
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.