HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure )
Anlage 8
(zu § 27 Absatz 2)Grundleistungen im Leistungsbild Pflege- und EntwicklungsplanDas Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: 1. Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs a) Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagenb) Ortsbesichtigungenc) Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionend) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagene) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungenf) Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge2. Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen a) Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grund vorhandener Unterlagenb) Auswerten und Einarbeiten von Fachbeiträgenc) Bewerten der Bestandsaufnahmen einschließlich vorhandener Beeinträchtigungen sowie der abiotischen Faktoren hinsichtlich ihrer Standort- und Lebensraumbedeutung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzesd) Beschreiben der Zielkonflikte mit bestehenden Nutzungene) Beschreiben des zu erwartenden Zustands von Arten und ihren Lebensräumen (Zielkonflikte mit geplanten Nutzungen)
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