Anlage: (zu § 3 Absatz 1) HOAI
Stand: 22.03.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften, BGBl. I Nr. 88

Anlage: (zu § 3 Absatz 1) HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Anlage: (zu § 3 Absatz 1)

HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure )

Anlage 1
Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen 1.1 Umweltverträglichkeitsstudie 1.1.1 Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie (1)Die Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien sind in vier Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare in Nummer 1.1.2 bewertet: 1. für die Leistungsphase 1 (Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs) mit 3 Prozent, 2. für die Leistungsphase 2 (Grundlagenermittlung) mit 37 Prozent, 3. für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit 50 Prozent, 4. für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) mit 10 Prozent. (2)Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen: Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs - Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten untersuchungsrelevanten Unterlagen, - Ortsbesichtigungen, - Abgrenzen der Untersuchungsräume, - Ermitteln der Untersuchungsinhalte, - Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen, Leistungsphase 2: Grundlagenermittlung Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung Darstellen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung der Umweltverträglichkeitsstudie in Text und Karte einschließlich einer Zusammenfassung.