Anlage: (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) HOAI
Stand: 22.03.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften, BGBl. I Nr. 88

Anlage: (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Anlage: (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5)

HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure )

Anlage 11
(zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste 11.1 Leistungsbild Freianlagen
Grundleistungen Besondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen b) Ortsbesichtigung c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf d) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse - Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung - Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen - Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen - Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten b) Abstimmen der Zielvorstellungen c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel -