VGH Hessen - Beschluss vom 28.11.2018
6 E 2034/18
Normen:
RVG § 32; GKG § 63; GKG § 68;
Fundstellen:
DVBl 2019, 650
DÖV 2019, 331
NVwZ-RR 2019, 574
Vorinstanzen:
VG Gießen, vom 10.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 L 3643/18

Anschlussstreitwertbeschwerde eines Rechtsanwalts

VGH Hessen, Beschluss vom 28.11.2018 - Aktenzeichen 6 E 2034/18

DRsp Nr. 2019/747

Anschlussstreitwertbeschwerde eines Rechtsanwalts

Eine Anschlussstreitwertbeschwerde eines Rechtsanwalts ist möglich.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die im Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 10. September 2018 - 4 L 3643/18.GI - ausgesprochene Streitwertfestsetzung auf 100.000,- € dahingehend geändert, dass der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 12.500,- € festgesetzt wird.

Soweit die Antragsgegnerin darüber hinausgehend eine Reduzierung des Streitwerts auf 5.000,- € und soweit der Anschlussbeschwerdeführer eine Erhöhung des Streitwerts auf 200.000,- € für das erstinstanzliche Verfahren im Wege der Beschwerde begehren, werden die Beschwerden zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerden ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG § 32; GKG § 63; GKG § 68;

Gründe

I.