OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 29.01.2020
8 B 11791/19.OVG
Normen:
LBauO § 5 Abs. 1; LBauO § 61; LBauO § 65 Abs. 5; LBauO § 80 Abs. 1; LBauO § 88 Abs. 1 Nr. 1; DSchG § 13a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Neustadt a.d.W., vom 29.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 L 1241/19

Entgegenstehen von baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Bauvorhaben im Hinblick auf die Gestaltung der Gebäudefassade; Verfahrensrechtliche Verantwortung der Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich Versagung einer Baugenehmigung wegen Fehlens der für das Bauvorhaben notwendigen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (sog. Schlusspunkttheorie); Umgebungsschutz für Kulturdenkmäler

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2020 - Aktenzeichen 8 B 11791/19.OVG

DRsp Nr. 2020/2499

Entgegenstehen von baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Bauvorhaben im Hinblick auf die Gestaltung der Gebäudefassade; Verfahrensrechtliche Verantwortung der Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich Versagung einer Baugenehmigung wegen Fehlens der für das Bauvorhaben notwendigen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (sog. Schlusspunkttheorie); Umgebungsschutz für Kulturdenkmäler

Die Baugenehmigung hat auch die Feststellung zu umfassen, dass dem Bauvorhaben im Hinblick auf die Gestaltung der Gebäudefassade keine baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Zum Umgebungsschutz für Kulturdenkmäler. Die Bauaufsichtsbehörde trifft nach § 65 Abs. 5 LBauO eine verfahrensrechtliche Verantwortung dergestalt, dass eine Baugenehmigung zu versagen ist, wenn die für das Bauvorhaben notwendige denkmalschutzrechtliche Genehmigung noch nicht vorliegt (sog. Schlusspunkttheorie).

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 29. November 2019 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

LBauO § 5 Abs. 1; LBauO § 61; LBauO § 65 Abs. 5; LBauO § 80 Abs. 1; LBauO § 88 Abs. 1 Nr. 1; DSchG § 13a Abs. 1 S. 1;

Gründe