VGH Bayern - Beschluss vom 12.12.2019
15 CS 19.1609
Normen:
BauNVO § 4; BauNVO § 13a;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 23.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen RO 7 S 19.996

Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Ferienwohnung in einem allgemeinem Wohngebiet

VGH Bayern, Beschluss vom 12.12.2019 - Aktenzeichen 15 CS 19.1609

DRsp Nr. 2020/2986

Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Ferienwohnung in einem allgemeinem Wohngebiet

Tenor

I.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg wird in den Ziffern I. und II. geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung wird angeordnet.

II.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 4; BauNVO § 13a;

Gründe

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem ihr Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine mit Ausnahmen und Befreiungen versehene Baugenehmigung des Beklagten vom 30. Januar 2019 für die Errichtung eines Ferienhauses auf einem im Südwesten angrenzenden Grundstück abgelehnt wurde, hat Erfolg.