Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg wird in den Ziffern I. und II. geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung wird angeordnet.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem ihr Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine mit Ausnahmen und Befreiungen versehene Baugenehmigung des Beklagten vom 30. Januar 2019 für die Errichtung eines Ferienhauses auf einem im Südwesten angrenzenden Grundstück abgelehnt wurde, hat Erfolg.
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