Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 17. Januar 2017 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger begehren die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids.
Sie sind Eigentümer des Grundstücks Gemarkung S***, Flur ***, Flurstücke ***/* und ***/*, das mit einem ausschließlich von ihnen bewohnten Einfamilienhaus bebaut ist. Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Koblenz als Grünfläche ausgewiesen. Das Einfamilienhaus ist im Jahre 2000 aufgrund einer Baugenehmigung mit einer Wohnfläche von 141,5 m2 errichtet worden.
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