Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 17. November 2017 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg.
Ein Zulassungsgrund nach §
I.
Insbesondere bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des §
Die nach §
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