Anspruch auf Vorschußleistung zur Mängelbeseitigung vor der Abnahme der Werkleistung
OLG Oldenburg, Urteil vom 02.02.1994 - Aktenzeichen 2 U 216/93
DRsp Nr. 1995/1953
Anspruch auf Vorschußleistung zur Mängelbeseitigung vor der Abnahme der Werkleistung
»Der Anspruch auf Vorschußleistung zur Mängelbeseitigung besteht vor der Abnahme der Werkleistung von vornherein nur in Höhe der Differenz zwischen den voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten und der offenen, noch nicht fälligen Werklohnforderung.«