BGH - Urteil vom 13.12.2022
VI ZR 324/21
Normen:
BGB § 249; BGB §§ 631 ff.;
Fundstellen:
DAR 2023, 140
DAR 2023, 430
MDR 2023, 361
NJW 2023, 1057
NZV 2023, 115
VRS 2023, 121
VersR 2023, 330
r+s 2023, 185
Vorinstanzen:
AG Böblingen, vom 17.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 C 1773/20
LG Stuttgart, vom 23.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 S 42/21

Anspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls auf Freistellung von der Honorarforderung des von ihm mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragten Sachverständigen; Maßgeblichkeit der werkvertragliche Beziehung zwischen Geschädigtem und Sachverständigem für die schadensrechtliche Betrachtung des Verhältnisses zwischen Geschädigtem und Schädiger

BGH, Urteil vom 13.12.2022 - Aktenzeichen VI ZR 324/21

DRsp Nr. 2023/977

Anspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls auf Freistellung von der Honorarforderung des von ihm mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragten Sachverständigen; Maßgeblichkeit der werkvertragliche Beziehung zwischen Geschädigtem und Sachverständigem für die schadensrechtliche Betrachtung des Verhältnisses zwischen Geschädigtem und Schädiger

Verlangt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls vom Schädiger die Freistellung von der Honorarforderung des von ihm mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragten Sachverständigen, richtet sich sein Anspruch grundsätzlich und bis zur Grenze des Auswahl- und Überwachungsverschuldens danach, ob und in welcher Höhe er mit der Verbindlichkeit, die er gegenüber dem Sachverständigen eingegangen ist, beschwert ist. Jedenfalls in diesem Fall des Freistellungsantrags ist auch für die schadensrechtliche Betrachtung (§ 249 BGB) des Verhältnisses zwischen Geschädigtem und Schädiger die werkvertragliche Beziehung (§§ 631 ff. BGB) zwischen Geschädigtem und Sachverständigem maßgeblich.

Tenor