Die Verfahren 10 CS 21.1071 und 10 C 21.1073 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
III.Die Antragstellerin trägt die Kosten beider Beschwerdeverfahren.
IV.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 10 CS 21.1071 wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Die Verbindung der Verfahren beruht auf §
Die Antragstellerin wendet sich gegen einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München, mit dem dieses ihren Antrag auf Anordnung der aufschieben Wirkung ihrer Klage gegen den mit Bescheid des Antragsgegners vom 26. Oktober 2020 verfügten Widerruf ihrer Beschäftigungserlaubnis (Ziffer I. des Beschlusses) sowie einen Prozesskostenhilfeantrag für dieses Eilverfahren (Ziffer IV. des Beschlusses) abgelehnt hat.
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