Ansprüche des Auftragnehmers auf zusätzliche Vergütung im Angebot nicht enthaltener Leistungen
BGH, vom 11.10.1965 - Aktenzeichen VII ZR 272/63
DRsp Nr. 1996/15227
Ansprüche des Auftragnehmers auf zusätzliche Vergütung im Angebot nicht enthaltener Leistungen
Der Auftragnehmer kann bei der Berechnung seines Angebotes grundsätzlich von dem von einem Architekten entworfenen Leistungsbeschreibungen im Leistungsverzeichnis ausgehen. Wird eine zusätzliche Leistung erforderlich, ohne daß der Auftragnehmer deren Erfordernis bei Abgabe des Angebots erkannt hat oder erkennen mußte, steht dem Auftraggeber eine besondere Vergütung zu.