OLG Köln - Urteil vom 24.07.2020
6 U 298/19
Normen:
UWG § 3; UWG § 8 Abs. 3; UWG § 9;
Fundstellen:
WRP 2020, 1616
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 13.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 84 O 250/18

Ansprüche wegen unlauterer Nachahmung einer JeansRechtstellung des Alleinvertriebsberechtigten

OLG Köln, Urteil vom 24.07.2020 - Aktenzeichen 6 U 298/19

DRsp Nr. 2020/11992

Ansprüche wegen unlauterer Nachahmung einer Jeans Rechtstellung des Alleinvertriebsberechtigten

1. Zwar ist in der Regel der Hersteller und nicht der Händler Verletzter im Falle der Übernahme einer fremden Leistung. 2. Jedoch können einem Alleinvertriebsberechtigten aufgrund seines Individualinteresses an der alleinigen Vermarktung des Produkts Ansprüche aus lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz zustehen, wenn durch den Vertrieb der Nachahmung über die Herkunft aus dem Betrieb eines bestimmten Herstellers und damit auch über die Herkunft aus dem Betrieb des ausschließlich Vertriebsberechtigten getäuscht wird. Jedenfalls hat der Alleinvertriebsberechtigte ein eigenes wirtschaftliche Interesse an der Geltendmachung des Leistungsschutzes im Rahmen einer Prozessstandschaft.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.11.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 84 O 250/18 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.