Antrag auf Beweiserhebung gemäß § 485 Abs. 2 ZPO

Landgericht Kammer für Bausachen .

Antrag auf Beweiserhebung außerhalb eines Streitverfahrens gem. § 485 Abs. 2 ZPO

In Sachen

.

- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigte: RAe .

gegen

1. Architekt .

- Antragsgegner zu 1 -

2. Bauunternehmung .

- Antragsgegnerin zu 2 -

Hiermit zeigen wir an, dass wir den Antragsteller anwaltlich vertreten. Für den Antragsteller stellen wir den

Antrag,

ohne mündliche Verhandlung im Wege des selbständigen Beweisverfahrens gem. § 485 Abs. 2 ZPO folgenden Beweisbeschluss zu erlassen:

I.    Es ist ein schriftliches Sachverständigengutachten darüber einzuholen, ob die folgenden Tatsachenbehauptungen des Antragstellers betreffend die Bauarbeiten bei dem Bauvorhaben "XY-Halle" in ., ABC-Straße 5, zutreffen:

1.   Der Anschluss der Pfosten-Riegel-Fassade an die Dachkonstruktion ist nicht luftdicht ausgeführt, obwohl eine luftdichte Ausführung zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden im Inneren der Halle erforderlich wäre.

2.   Auf der Grundlage der Detailplanung des Antragsgegners zu 1 vom . Plan Nr. . konnte ein luftdichter Anschluss der Fassade an die Dachkonstruktion nicht hergestellt werden.

3.   Ein luftdichter Anschluss der Fassade an die Dachkonstruktion kann nachträglich nur noch hergestellt werden durch Durchführung folgender Maßnahmen: .

4.   Diese Maßnahmen verursachen voraussichtlich Kosten i.H.v. . Euro.

II.   Es wird angeregt,