Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 15.07.2022 insoweit aufgehoben, als der Antrag des Beteiligten zu 1) auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an dem Grundstück Gemarkung G. Blatt 51xxx in Höhe einer Hauptforderung über 117.179,58 € zurückgewiesen worden ist.
2.Das Amtsgericht München - Grundbuchamt - wird angewiesen, den Antrag insoweit nicht aus den Gründen des aufgehobenen Beschlusses zurückzuweisen.
3.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
4.Der Geschäftswert für den erfolglosen Teil des Beschwerdeverfahrens wird auf 153.093,05 € festgesetzt.
I.
Der Beteiligte zu 1) begehrt die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.
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