Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg.
Das Zulassungsvorbringen führt nicht zu den geltend gemachten ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des §
Das Verwaltungsgericht hat ausgeführt, die angegriffenen Baugenehmigungen verstießen nicht gegen nachbarschützende Vorschriften, insbesondere nicht gegen Abstandsrecht oder gegen das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Diese tragende Begründung wird durch das Vorbringen des Klägers nicht erschüttert.
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