FG Düsseldorf - 18.1.2001 - 16 K 3182/97 E (EFG 2002, 616), 16 K 3576/97 E, 16 K 3577/97 E,
Architektentätigkeit als Liebhaberei
BFH, Urteil vom 12.09.2002 - Aktenzeichen IV R 60/01
DRsp Nr. 2002/18425
Architektentätigkeit als Liebhaberei
»Auch ein Architekt kann seine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben, wenn er Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hinnimmt (Anschluss an BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276).«
Normenkette:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;
Gründe:
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