Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Antragsteller zu 1 und 2 tragen die Kosten des Verfahrens je zu einem Drittel, die Antragsteller zu 3 und 4 ein Drittel der Verfahrenskosten als Gesamtschuldner.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "zur Aufhebung des Bebauungsplans D* ... ... * - Seeufer für den Bereich des Sondergebiets Wochenendhausgebiet sowie Zufahrt und Parkplatz der geplanten Marina", den der Antragsgegner am 17. Juli 2017 als Satzung beschlossen und am 1. August 2017 bekannt gemacht hat.
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