VGH Bayern - Urteil vom 05.08.2020
1 N 18.1480
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 1 Abs. 8;
Fundstellen:
BeckRS 2020, 20648

Geltung des Gebots der städtebaulichen Erforderlichkeit auch für die Aufhebung von Bebauungsplänen (hier: Wochenendhausgebiet als Sondergebiet); Ermittlung und Bewertung aller bedeutsamen Belange in der Abwägung

VGH Bayern, Urteil vom 05.08.2020 - Aktenzeichen 1 N 18.1480

DRsp Nr. 2020/13034

Geltung des Gebots der städtebaulichen Erforderlichkeit auch für die Aufhebung von Bebauungsplänen (hier: Wochenendhausgebiet als Sondergebiet); Ermittlung und Bewertung aller bedeutsamen Belange in der Abwägung

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 1 Abs. 8;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "zur Aufhebung des Bebauungsplans Dießen III b - Seeufer für den Bereich des Sondergebiets Wochenendhausgebiet sowie Zufahrt und Parkplatz der geplanten Marina", den der Antragsgegner am 17. Juli 2017 als Satzung beschlossen und am 1. August 2017 bekannt gemacht hat.