BGH - Urteil vom 17.12.1991
XI ZR 8/91
Normen:
BGB §§ 276, 607 ;
Fundstellen:
BB 1992, 309
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 54
BauR 1992, 398
DB 1992, 674
EWiR §276 BGB 3/92, 239
MDR 1992, 576
NJW-RR 1992, 373
VersR 1992, 454
WM 1992, 216
ZIP 1992, 163
ZfBR 1992, 157

Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

BGH, Urteil vom 17.12.1991 - Aktenzeichen XI ZR 8/91

DRsp Nr. 1993/873

Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

»Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kreditinstitut verpflichtet ist, vor Übernahme der Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell den Erwerber auf besondere Nachteile und Risiken des konkreten Vorhabens hinzuweisen (im Anschluß an BGH WM 1990, 920).«

Normenkette:

BGB §§ 276, 607 ;

Tatbestand:

Die beklagte Bank betreibt gegen den Kläger die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde wegen einer Forderung von 882.191 DM nebst Zinsen und Nebenleistungen. Mit der Klage wendet der Kläger sich gegen den der Urkunde zugrundeliegenden Anspruch. Mit der Hilfswiderklage macht die Beklagte ihrerseits in erster Linie einen Darlehensrückzahlungsanspruch in Höhe von 1.123.829,60 DM nebst Zinsen sowie hilfsweise einen Anspruch auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück und auf Abtretung sämtlicher Ansprüche des Klägers aus seiner Stellung als Mitglied einer Bauherrengemeinschaft geltend. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: