OVG Saarland - Beschluss vom 20.12.2019
2 A 26/19
Normen:
BauNVO § 15 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 12.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 619/17

Verschaffung eines eigenen Eindrucks des Verwaltungsgerichts von den konkreten örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich Verletzung des Gebotes nachbarlicher Rücksichtnahme; Erteilung einer Baugenehmigung zur Aufstockung eines einstöckigen Mehrfamilienhauses

OVG Saarland, Beschluss vom 20.12.2019 - Aktenzeichen 2 A 26/19

DRsp Nr. 2020/997

Verschaffung eines eigenen Eindrucks des Verwaltungsgerichts von den konkreten örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich Verletzung des Gebotes nachbarlicher Rücksichtnahme; Erteilung einer Baugenehmigung zur Aufstockung eines einstöckigen Mehrfamilienhauses

1. Allein der Umstand, dass die auf einer Tatsachenwertung der tatsächlichen Auswirkungen im konkreten Umfeld eines Bauvorhabens beruhende Einschätzung, ob eine Verletzung des dem § 15 Abs. 1 BauNVO zu entnehmenden Gebotes nachbarlicher Rücksichtnahme vorliegt, in aller Regel die Verschaffung eines eigenen Eindrucks von den konkreten örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht im Zulassungsverfahren bis auf Ausnahmefälle selbst nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage beurteilt werden kann, rechtfertigt nicht schon die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis der Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).