LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 4939/01
Ausschluss von Schäden durch Überschreitung von Baukosten in der Architekten-Haftpflichtversicherung
OLG Celle, Urteil vom 28.11.2002 - Aktenzeichen 8 U 76/02
DRsp Nr. 2004/7985
Ausschluss von Schäden durch Überschreitung von Baukosten in der Architekten-Haftpflichtversicherung
Der Haftungsausschluss für "Schäden aus der Überschreitung von Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen" in der Architekten-Haftpflichtversicherung greift nicht bereits dann ein, wenn sich das Fehlverhalten des Architekten letztlich irgendwie wirtschaftlich, d.h. auch kostenmäßig zu Lasten geschädigter Dritter ausgewirkt hat.
Normenkette:
BBR-AB IV.2.; AVB 94 § 5 Nr. 1 ;
Tatbestand:
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