Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Erteilung eines Vorbescheids hinsichtlich der Frage der Bebaubarkeit des Grundstücks FlNr. ... Gemarkung M..., Stadt ... ... ... (im Folgenden: Baugrundstück), mit einem Einfamilienhaus.
Das Baugrundstück liegt am Ortsrand des Ortsteils M... und grenzt im Westen an die St.straße mit Straßenrandstreifen, im Süden an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, im Norden an das mit mehreren Gebäuden bebaute Grundstück FlNr. ... und im Osten an ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück (FlNr. ...) an. Es liegt nicht im Umgriff eines Bebauungsplans und ist im Flächennutzungsplan als Brach-, Altgras- und Staudenfluren- sowie Sukzessionsfläche dargestellt.
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