BVerwG - Urteil vom 20.08.1965
IV C 31.65
Normen:
BBauG § 14 Abs. 3; BBauG § 29; BBauG § 176;
Fundstellen:
BayVBl 1965, 418
BBauBl 1966, 321
Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 1
Grundeigentum 1965, 659
Vorinstanzen:
OVG Rheinland-Pfalz, vom 13.04.1961 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 90/60

Auswirkungen einer Veränderungssperre auf davor erteilte Bauzusage

BVerwG, Urteil vom 20.08.1965 - Aktenzeichen IV C 31.65

DRsp Nr. 2009/19293

Auswirkungen einer Veränderungssperre auf davor erteilte Bauzusage

Eine Veränderungssperre wirkt sich auch auf Bauvorhaben aus, für die durch Vorbescheid vor Inkrafttreten der Sperre eine Bauzusage erteilt worden ist.

Normenkette:

BBauG § 14 Abs. 3; BBauG § 29; BBauG § 176;

Gründe:

I.

Der Kläger will ein Wohnhaus bauen. Vor Abschluß des Kaufvertrages über das Grundstück fragte er bei dem Landratsamt an, ob er das Grundstück bebauen könne. Diese Frage wurde nach einer Ortsbesichtigung von dem für die bauaufsichtliche Genehmigung zuständigen Leiter des Kreisbauamtes mündlich bejaht. Das Grundstück liegt in einem Gebiet, das nach dem aufsichtlich genehmigten Wirtschaftsplan der Gemeinde vom 27. März 1956 als Sport- und Spielgelände vorgesehen ist. Der Kläger erwarb das Grundstück und beantragte die bauaufsichtliche Genehmigung.