VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 18.10.2002
8 S 2448/01
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DÖV 2003, 645
ESVGH 53, 128
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 26.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 3777/00

Bauleitplanung - Bebauungsplan, Erforderlichkeit, großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Fachmarkt, Zentrenrelevanz

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2002 - Aktenzeichen 8 S 2448/01

DRsp Nr. 2007/12381

Bauleitplanung - Bebauungsplan, Erforderlichkeit, großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Fachmarkt, Zentrenrelevanz

»Eine Gemeinde darf auch dann in außerhalb ihrer Kernstadt gelegenen Bereichen Fachmärkte ausschließen, die in unerwünschtem Ausmaß Kaufkraft von den zentral gelegenen Geschäftslagen absaugen würden, wenn in umliegenden Städten (große) Märkte vorhanden sind, die dasselbe Warensortiment anbieten.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger erstrebt Baugenehmigungen (wahlweise) für die Neuerrichtung eines Elektrofachmarkts und die Erweiterung des bestehenden Elektrofachmarkts.