OVG Niedersachsen - Urteil vom 17.10.2002
1 KN 3660/01
Normen:
BauGB § 3 Abs. 2; BauGB § 3 Abs. 3; BauGB § 13; BauGB § 19 Abs. 1 Nr. 25b Alternative 1; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BauR 2003, 294
DWW 2003, 54
NuR 2003, 130

Bauleitplanung: Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens, Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Ausweisung zur Baumerhaltung

OVG Niedersachsen, Urteil vom 17.10.2002 - Aktenzeichen 1 KN 3660/01

DRsp Nr. 2009/18405

Bauleitplanung: Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens, Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Ausweisung zur Baumerhaltung

1. Zur Vereinbarkeit von Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Ausweisung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen. 2. Zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach geringfügiger Änderung der Planzeichnung.

Normenkette:

BauGB § 3 Abs. 2; BauGB § 3 Abs. 3; BauGB § 13; BauGB § 19 Abs. 1 Nr. 25b Alternative 1; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 450 "E. Straße/südl. F. straße" der Antragsgegnerin.

Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Grundstücks F. straße 5. Das Grundstück liegt im Plangebiet südlich der F. straße und ist im Westen und Süden von einer ,Öffentlichen Grünfläche - naturnah gestaltete Parkanlage' umgeben. Im Osten grenzt das Grundstück an das zur E. Straße (Nr. 15/15A) orientierte Grundstück der Beigeladenen.