I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Erteilung von Baugenehmigungen für den Neubau von 6 Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2242/1 der Gemarkung A... Parzellen 3 bis 8.
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