OVG Niedersachsen - Urteil vom 21.08.2002
1 LB 140/02
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 3 Abs. 4; BauNVO § 15;
Fundstellen:
ZfBR 2003, 281
Vorinstanzen:
VG Hannover - Urteile vom 28.09.2000 - 4 A 2586/00 u.a.,

Bauplanungsrecht: Faktische Wandlung eines Baugebiets, Zulässigkeit eines Wohnheim für verwirrte alte Menschen im reinen Wohngebiet, Erdrückende Wirkung eines Bauvorhabens

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.08.2002 - Aktenzeichen 1 LB 140/02

DRsp Nr. 2009/18398

Bauplanungsrecht: Faktische Wandlung eines Baugebiets, Zulässigkeit eines Wohnheim für verwirrte alte Menschen im reinen Wohngebiet, Erdrückende Wirkung eines Bauvorhabens

1. Ein Baugebiet, das aus Wohnhäusern und einem Altenpflegeheim gebildet wird, kann sich durch die BauNVO 1990 vom faktischen allgemeinen Wohngebiet zum reinen Wohngebiet wandeln. 2. Ein Wohnheim für verwirrte alte Menschen ohne medizinische Leitung, in dem die Bewohner mit eigenen Möbeln wohnen und von ihren eigenen Hausärzten betreut werden, ist nach § 3 Abs. 4 BauNVO 1990 im reinen Wohngebiet zulässig. 3. Zur erdrückenden Wirkung einer Nachbarbebauung.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 3 Abs. 4; BauNVO § 15;

Gründe:

I.

Die Kläger wenden sich gegen einen Vorbescheid für ein Wohnheim für desorientierte Menschen, das im Anschluss an ein von dem Beigeladenen seit längerem betriebenes Altenheim inzwischen bereits errichtet worden ist.