Bauplanungsrecht: Grenzen der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bei geringfügigen baugestalterischen Auswirkungen eines Vorhabens im Außenbereich
VGH Hessen, Urteil vom 18.12.1981 - Aktenzeichen IV OE 7/80
DRsp Nr. 2009/17429
Bauplanungsrecht: Grenzen der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bei geringfügigen baugestalterischen Auswirkungen eines Vorhabens im Außenbereich
Verletzen baugestalterische Auswirkungen eines Vorhabens im Außenbereich die gemeindliche Planungshoheit nicht, dann kann die Gemeinde eine etwaige baugestalterische Unzulässigkeit nicht aufgrund ihres Mitwirkungsrechts nach § 36 BBauG geltend machen, durch das nur die gemeindliche Planungshoheit gesichert werden soll (hier: Einbau einer Wohnung mit Dachgauben in das Satteldach eines vorhandenen Gaststättengebäudes).