VGH Hessen - Urteil vom 18.12.1981
IV OE 7/80
Normen:
BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3; BBauG § 36; BBauG § 123 Abs. 1; HBO (Bauordnung Hessen) § 59;
Fundstellen:
BRS 38 Nr. 141
BRS 38 Nr. 154

Bauplanungsrecht: Grenzen der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bei geringfügigen baugestalterischen Auswirkungen eines Vorhabens im Außenbereich

VGH Hessen, Urteil vom 18.12.1981 - Aktenzeichen IV OE 7/80

DRsp Nr. 2009/17429

Bauplanungsrecht: Grenzen der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bei geringfügigen baugestalterischen Auswirkungen eines Vorhabens im Außenbereich

Verletzen baugestalterische Auswirkungen eines Vorhabens im Außenbereich die gemeindliche Planungshoheit nicht, dann kann die Gemeinde eine etwaige baugestalterische Unzulässigkeit nicht aufgrund ihres Mitwirkungsrechts nach § 36 BBauG geltend machen, durch das nur die gemeindliche Planungshoheit gesichert werden soll (hier: Einbau einer Wohnung mit Dachgauben in das Satteldach eines vorhandenen Gaststättengebäudes).

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3; BBauG § 36; BBauG § 123 Abs. 1; HBO (Bauordnung Hessen) § 59;
Fundstellen
BRS 38 Nr. 141
BRS 38 Nr. 154