OVG Berlin - Beschluß vom 20.12.1991
2 S 21.91
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3, 6, § 3 Abs. 3, § 9 Abs. 1 Nr. 2, 11, 21, Abs. 7, § 31 Abs. 2, § 33 Abs. 1, § 214 Abs. 3; BauNVO § 16 Abs. 5, § 23 Abs. 1 ; BauO Berlin § 62 Abs. 1 S. 1, § 63 ; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5, § 80a Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
UPR 1992, 120
ZfBR 1992, 146
Vorinstanzen:
VG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 19 A 350.91

Bauplanungsrecht, Nachbarschutz, Projektplanung, Eigentumseingriff, Abwägung, Vorhaben während der Planaufstellung, Teilbaugenehmigung, Unterirdische Bebauung, Baugrenzen, Sofortige Vollziehung, - Sofortige Vollziehung einer auf § 33 BauGB gestützten Teilbaugenehmigung, Kant-Dreieck am Bahnhof Zoo in Berlin

OVG Berlin, Beschluß vom 20.12.1991 - Aktenzeichen 2 S 21.91

DRsp Nr. 1998/3306

Bauplanungsrecht, Nachbarschutz, Projektplanung, Eigentumseingriff, Abwägung, Vorhaben während der Planaufstellung, Teilbaugenehmigung, Unterirdische Bebauung, Baugrenzen, Sofortige Vollziehung, - Sofortige Vollziehung einer auf § 33 BauGB gestützten Teilbaugenehmigung, Kant-Dreieck am Bahnhof Zoo in Berlin

»1. Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehungsanordnung für eine Teilbaugenehmigung ist zu prüfen, ob das beantragte Gesamtvorhaben grundsätzlich mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit sie Rechte des widersprechenden Nachbarn betreffen können, übereinstimmen wird. 2. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer während der Planaufstellung erteilten Teilbaugenehmigung kann wegen des überwiegenden Interesses des Bauherrn geboten sein, wenn ein bloßer zeichnerischer Fehler in dem im übrigen fehlerfreien Planentwurf durch Ergänzung geheilt werden wird und deshalb das Rechtsmittel des Nachbarn keinen Erfolg haben kann. 3. Eine unterirdische Bebauung ist nur zulässig, wenn insoweit eine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt ist. 4. Bei der Genehmigung eines Vorhabens während der Planaufstellung nach § 33 Abs. 1 BauGB kommt die Erteilung einer Befreiung grundsätzlich nicht in Betracht.