VGH Bayern - Urteil vom 29.07.1976
23 XIV 73
Normen:
BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
BRS 30 Nr. 28

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Steinmetzwerkstätte im allgemeinen Wohngebiet

VGH Bayern, Urteil vom 29.07.1976 - Aktenzeichen 23 XIV 73

DRsp Nr. 2009/17373

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Steinmetzwerkstätte im allgemeinen Wohngebiet

1. Nur solche Handwerksbetriebe sind als störend anzusehen, von denen Störungen ausgehen, die für die Umgebung nach der Eigenart des Gebiets unzumutbar sind. 2. Eine Steinmetzwerkstätte wirkt in einem allgemeinen Wohngebiet optisch und akustisch störend und ist deshalb unzulässig.

Normenkette:

BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen
BRS 30 Nr. 28