VG München, vom 05.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen M 8 SN 01.5622
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Medienunternehmens in Gewerbegebiet
VGH Bayern, Beschluss vom 16.07.2002 - Aktenzeichen 2 CS 02.1236
DRsp Nr. 2009/18393
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Medienunternehmens in Gewerbegebiet
1. a) Die Herstellung von Medienerzeugnissen zählt zum Betätigungsfeld eines Gewerbebetriebes. Die Eigenart des Gewerbegebiets gemäß § 8 Abs. 1BauNVO lässt sich nicht auf das produzierende und verarbeitende Gewerbe im herkömmlichen Sinn reduzieren, sondern steht auch dienstleistungsorientierten Nutzungen offen.b) Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2BauNVO 1968, der gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO Bestandteil des Bebauungsplans geworden ist, sind in dem von der Antragsgegnerin festgesetzten Gewerbegebiet neben nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben aller Art auch Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude allgemein zulässig. Diese Anlagen bestimmen den Gebietscharakter des Gewerbegebiets mit. Der Gebietscharakter eines Gewerbegebiets würde erst dann in Gefahr geraten, wenn das Gebiet "vorwiegend" aus Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden bestünde.
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