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1965
Sonstige
OVG/VGH
OVG Nordrhein-Westfalen
OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 05.02.1965
VII B 883/64
Normen:
BauNVO
§
3
;
BauNVO
§
4
;
BauNVO
§
15
;
BauNVO
§
24
Abs.
2
;
BBauG § 34;
Fundstellen:
FEVS 15, 337
OVGE Mü/Lü 21, 121
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen
4 L 580/64
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Obdachlosenheims im Wohngebiet bzw. im unbeplanten Innenbereich
OVG Nordrhein-Westfalen,
Beschluß
vom 05.02.1965
- Aktenzeichen VII B 883/64
DRsp Nr. 2009/17304
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Obdachlosenheims im Wohngebiet bzw. im unbeplanten Innenbereich
Obdachlosenheime gehören ins Wohngebiet.
Normenkette:
BauNVO
§
3
;
BauNVO
§
4
;
BauNVO
§
15
;
BauNVO
§
24
Abs.
2
;
BBauG § 34;
Vorinstanz: VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen
4 L 580/64
Fundstellen
FEVS 15, 337
OVGE Mü/Lü 21, 121
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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